Vorteile für Ihr Unternehmen

Behindertenwerkstatt Reinsdorf - Pulverbeschichtung von Felgen
© Lebenshilfe Westsachsen
Vorteile für Unternehmen bei Auftragsvergabe an uns
Unternehmen mit mindestens 20 Arbeitsplätzen sind nach §154 SGB IX gesetzlich verpflichtet, mindestens 5 % ihrer Arbeitsplätze durch Menschen mit einer Schwerbehinderung zu besetzen. Für jeden unbesetzten Pflichtarbeitsplatz muss monatlich eine Ausgleichsabgabe gemäß §160 SGB IX entrichtet werden.
Da unsere Werkstatt eine anerkannte Einrichtung ist, können Sie als Auftraggeber nach § 223 SGB IX bis zu 50 % der im Rechnungsbetrag enthaltenen Arbeitsleistung auf die zu entrichtende Ausgleichsabgabe anrechnen lassen.
Fragen? Wir helfen gern weiter

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